Floristen und Floristinnen sind aufgrund ihrer breit gefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Pflanzen (Einordnung, Versorgung und Pflege von Pflanzen und Pflanzenteilen) sowie insbesondere in der Gestaltung von Pflanzen- und Blumenschmuck unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz.
Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen und Floristinnen sind vorwiegend im Floristen-Fachhandel angestellt; zunehmend auch freiberuflich tätig.
Floristen und Floristinnen
Floristen und Floristinnen verfügen über die notwendigen Kenntnisse für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre