Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und findet im Rahmen des dualen Systems im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die reguläre Ausbildungszeit beträgt dreieinhalb Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausbildungszeitverkürzung möglich.
Die Ausbildung erfolgt in einer der drei Fachrichtungen: Triebwerkstechnik, Instandhaltungstechnik oder Fertigungstechnik
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerinnen sind in der Herstellung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Fluggeräten und deren Antriebsvorrichtungen bei Flugzeugherstellern, Ausrüstern, Fluggesellschaften sowie der Bundeswehr tätig. Darüber hinaus haben sie eine wichtige Funktion für die Sicherheit im Luftverkehr.
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerinnen werden eingesetzt in der Teileproduktion, der Montage, auf Prüfständen, in der Entwicklung, der Erprobung sowie der Instandhaltung/ Wartung von flugtechnischen Geräten.