Die Ausbildung erfolgt
nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und findet im Rahmen des
dualen Systems im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die
reguläre Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre.
Eine
Fortführung der Berufsausbildung in bestimmten Berufen ist unter
Anrechnung der absolvierten Ausbildungszeit grundsätzlich möglich. Eine
Anrechnung von Prüfungsergebnissen ist seit Inkrafttreten der
Änderungsverordnung der Berufsausbildung der industriellen Metallberufe
seit 1.8.2018 jedoch nicht mehr vorgesehen. Bitte beachten Sie hierzu
auch die beiden Änderungsverordnungen im Downloadbereich auf der rechte
Seite sowie die Informationen auf www.ihk-koeln.de/182222.
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und Papier verarbeitenden Industrie.
Maschinen- und Anlagenführer warten Produktionsanlagen nach Wartungs- und Inspektionsplänen und inspizieren Fertigungssysteme sowie Verschleißteile im Rahmen vorbeugender Instandhaltungsarbeiten. Sie stellen Störungen an Maschinen fest und prüfen die Funktionen von Sicherungseinrichtungen. Maschinen- und Anlagenführer sorgen dafür, dass Produktionsmaschinen fachgerecht eingestellt und genutzt werden können. Hierzu lernen sie den Aufbau und die Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen kennen und können Maschinen und Produktionsanlagen nach technischen Unterlagen rüsten und umrüsten.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre