Arbeitsgebiet
Musikfachhändler/Musikfachhändlerin arbeiten in Musikgeschäften und
Musikabteilungen von Kaufhäusern, aber auch im Großhandel mit
Musikinstrumenten und Tonträgern sowie in Musikverlagen. Sie verkaufen
Tonträger, Musikinstrumente, Noten sowie andere Artikel für Musiker und
Musikliebhaber und beraten die Kunden fachmännisch. Auch der Umgang mit
den angebotenen Instrumenten kann zu den Aufgaben von
Musikfachhändlern/Musikfachhändlerinnen gehören.
Berufliche Fähigkeiten
Musikfachhändler/Musikfachhändlerinnen
- verfügen über allgemeine Kenntnisse der Instrumentenherstellung und -verwendung sowie der Tonträgerherstellung und -verwendung,
- kaufen Waren unter Nutzung einschlägiger Kataloge und Bibliografien ein,
- präsentieren und verkaufen Musikinstrumente, Tonträger, Noten, Fachliteratur und Zubehör sowie Konzert- und Theaterkarten,
- beraten Kunden fachgerecht,
- pflegen und warten Geräte und Musikinstrumente,
- führen kleinere Reparaturen an Geräten und Musikinstrumenten durch,
- pflegen, überwachen und betreuen den Lagerbestand,
- nehmen Kassenabrechnungen und Aufgaben des Zahlungsverkehrs wahr,
- erledigen allgemeine Büroarbeiten.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre