Die Ausbildung erfolgt nach den
Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und findet im Rahmen des dualen
Systems im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.
Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen fertigen mit Werkzeugen, Maschinen und Anlagen Werkstücke wie Platten, Fliesen und Massivstücke aus Natursteinen an. Sie führen ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb von Naturwerksteinbetrieben aus.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen Geräte, Maschinen und Anlagen und halten sie in Stand.
Die
Verordnung über die Berufsausbildung Naturwerksteinmechaniker /
Naturwerksteinmechanikerin aus dem Jahre 1997 wurde im Zusammenhang mit
der Neuordnung der Berufsausbildung im Steinmetzhandwerk überarbeitet
und hat u.a. eine weitere Fachrichtung erhalten. Sie berücksichtigt
neben den beiden bisherigen Fachrichtungen
"Maschinenbearbeitungstechnik" und "Schleiftechnik" zusätzlich die neue
Fachrichtung "Steinmetztechnik". Dafür wurde der Ausbildungsberuf in der
Industrie zum Steinmetz / zur Steinmetzin aus dem Jahre 1975 mit dem in
Kraft treten der neuen Ausbildungsverordnung am 1. August 2003
aufgehoben. Die für Facharbeiter/-innen im Steinmetzbereich aufgeführten
Lerninhalte stützen sich nicht nur auf bisherige Ausbildungsinhalte,
sondern orientieren sich an die für diesen Berufsbereich von den
Fachexperten für notwendig erachteten Facharbeiterqualifikationen:
In
diesem Zusammenhang wurde die Ausbildungsordnung nebst
Ausbildungsrahmenplan und der Rahmenlehrplan für den
Berufsschulunterricht überarbeitet. Dabei wurden die folgenden neuen
Qualifikationen in die Ausbildung aufgenommen:
Ferner wurden die Zwischen- und Abschlussprüfung grundlegend verändert und somit dem heutigen Standard angepasst. Dabei wurden Prüfungsinhalte für die praktische und schriftliche Prüfung entwickelt, die den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zugestehen, aber auch mehr Fachkompetenz erfordern. Die in der schriftlichen Prüfung gewohnten Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik und Technisches Zeichnen sind in zwei Prüfungsbereiche aufgegangen. Diese gestatten komplexe und auf die praktische Arbeitsaufgabe bezogene Aufgabenstellungen. Die veränderte Abschlussprüfung berücksichtigt neue Bewertungsmaßstäbe. Der Ausbildungsrahmenplan wurde mit Zeitrichtwertangaben neu gegliedert: Diese weisen Lerninhalte aus, welche vor und nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sind. Dadurch wird eine einfache Umsetzung in der Ausbildungspraxis ermöglicht.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre